Honorarsysteme
Kunst
(1) Die Kalkulation des Porträtfilms „Kunst“ erfolgt auf Grundlage eines modularen Systems, das sich aus Grundgebühr, Drehtagen, Interviews, Filmlänge sowie optionalen Leistungen zusammensetzt.
(2) Zu Beginn wird eine Grundgebühr in Höhe von 1.500 € erhoben. Diese umfasst die technische Ausstattung sowie sämtliche Vor- und Organisationsleistungen, insbesondere Konzeption, Abstimmung, Produktionsplanung und Vorbereitung der Dreharbeiten.
(3) Für die musikalische Gestaltung wird ein Betrag von 350 € berechnet. Diese Position ist bei personenbezogenen Formaten verpflichtend und beinhaltet die Auswahl sowie Lizenzierung geeigneter Filmmusik.
(4) Die Durchführung von Dreharbeiten wird mit 850 € pro Drehtag berechnet. Interviews werden gesondert mit 750 € pro Interview veranschlagt. Die Postproduktion erfolgt auf Minutenbasis; der Preis pro fertiggestellter Filmminute beträgt 450 €.
(5) Der vollständige Text wird digital gespeichert und kann unter www.benjaminholz.com/honorarsysteme jederzeit eingesehen werden. Infos zum Datenschutz finden Sie unter www.benjaminholz.com/privacy
Ermittlung der Drehtage
(6) Die Anzahl der erforderlichen Drehtage ergibt sich aus einer systematischen Kombination von Filmlänge, Drehorten, Interviewbedarf sowie optionalen Produktionselementen. Die Berechnung erfolgt stufenweise.
(7) Zunächst wird ein produktionstechnischer Basissockel ermittelt. Dieser basiert auf zwei voneinander unabhängigen Faktoren: der geplanten Filmlänge sowie den gewählten Drehorten.
(8) Die Filmlänge wird in Drehtage übersetzt. Bei einer Filmdauer von ein bis zwei Minuten wird ein Drehtag angesetzt, bei drei bis fünf Minuten zwei Drehtage und ab sechs Minuten drei Drehtage. Diese Staffelung bildet den Mindestaufwand für Aufnahme und spätere Verarbeitung des Materials ab.
(9) Parallel dazu erzeugen gewählte Drehorte jeweils eigene Drehtage. Als eigenständige Drehorte gelten der eigene kreative Arbeitsraum, eine offene Umgebung sowie ein bewusst gesetztes Setting. Werden mehrere dieser Optionen gewählt, addieren sich die entsprechenden Drehtage.
(10) Der Basissockel der Produktion ergibt sich aus dem jeweils höheren Wert dieser beiden Faktoren. Maßgeblich ist somit entweder die Filmlänge oder die Anzahl der gewählten Drehorte – je nachdem, welcher Wert größer ist. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl der inhaltliche Umfang als auch die räumliche Komplexität angemessen berücksichtigt werden.
(11) Wird zusätzlich ein Ereignis- oder Veranstaltungsdrehtag gewählt, entsteht ein weiterer Drehtag. Dieser wird vollständig zur Gesamtanzahl der Drehtage hinzugerechnet, ist jedoch nicht für die Durchführung von Interviews nutzbar.
Interviewlogik
(12) Interviews werden gesondert in Drehtage umgerechnet. Grundlage ist die Annahme, dass pro Drehtag maximal drei Interviews realistisch durchgeführt werden können. Der daraus resultierende Interviewbedarf in Drehtagen ergibt sich durch Aufrunden der Gesamtanzahl der Interviews geteilt durch drei.
(13) Interviews können ausschließlich an regulären Drehtagen stattfinden. Der Ereignis- oder Veranstaltungsdrehtag ist hiervon ausgenommen und stellt keinen Interview-Slot dar.
(14) Die Anzahl der tatsächlich verfügbaren interviewfähigen Drehtage entspricht den im Basissockel enthaltenen Drehtagen, abzüglich eines etwaigen Veranstaltungsdrehtages.
(15) Die Verteilung der Interviews richtet sich nach der gewählten Produktionsweise. Werden Interviews über mehrere Drehorte verteilt, können alle interviewfähigen Drehtage genutzt werden. Wird hingegen die Option gewählt, sämtliche Interviews an einem Ort zu führen, steht unabhängig von der Gesamtzahl der Drehtage effektiv nur ein Drehtag für Interviews zur Verfügung.
(16) Zusätzliche Interviewdrehtage entstehen ausschließlich dann, wenn der ermittelte Interviewbedarf die verfügbaren interviewfähigen Drehtage übersteigt. In diesem Fall werden die fehlenden Kapazitäten durch zusätzliche Drehtage ausgeglichen, die ausschließlich der Durchführung von Interviews dienen.
Gesamtanzahl der Drehtage
(17) Die endgültige Gesamtanzahl der Drehtage ergibt sich aus der Summe des Basissockels, eines gegebenenfalls gewählten Ereignis- oder Veranstaltungsdrehtages sowie etwaiger zusätzlicher Interviewdrehtage.
(18) Filmlänge und Drehorte bestimmen somit gemeinsam die grundlegende Produktionsstruktur, während Interviews nur dann zu einer Erweiterung führen, wenn sie nicht innerhalb der vorhandenen Drehtage realisiert werden können.
(19) Diese Systematik gewährleistet eine transparente, nachvollziehbare und leistungsgerechte Kalkulation des Gesamtaufwands.
Betrieb
(1) Die Kalkulation des Porträtfilms „Betrieb“ erfolgt auf Grundlage eines modularen Systems, das sich aus Grundgebühr, Musik, Drehtagen, Interviews und Filmlänge zusammensetzt.
(2) Der vollständige Text wird digital gespeichert und kann unter www.benjaminholz.com/honorarsysteme jederzeit eingesehen werden. Infos zum Datenschutz finden Sie unter www.benjaminholz.com/privacy
Grundstruktur des Honorarsystems
(3) Die Vergütung der Filmproduktion im Format „Betrieb“ basiert auf einem modularen Kalkulationssystem. Dieses setzt sich aus einer Grundgebühr, einer Musikpauschale, der Vergütung der Drehtage, der Durchführung von Interviews sowie der Postproduktion auf Basis der Filmlänge zusammen. Die Gesamtvergütung ergibt sich aus der Summe dieser einzelnen Bestandteile und bildet die tatsächliche Struktur und den Umfang der jeweiligen Produktion ab.
Fixkosten
(4) Zu Beginn der Produktion wird eine Grundgebühr in Höhe von 1.500,00 € erhoben. Diese umfasst die technische Ausstattung sowie sämtliche Vorarbeiten, insbesondere Konzeption, Abstimmung, Planung und Disposition.
(5) Für die musikalische Gestaltung wird eine Pauschale in Höhe von 350,00 € berechnet. Diese ist im Format „Betrieb“ und bei personenbezogenen Arbeiten obligatorisch und beinhaltet Auswahl und Lizenzierung geeigneter Filmmusik.
Drehtage als zentrale Kalkulationseinheit
(6) Die Durchführung der Produktion erfolgt auf Basis von Drehtagen, die die zentrale operative Einheit der Kalkulation darstellen. Ein Drehtag wird mit 850,00 € berechnet. Die Gesamtanzahl der Drehtage ergibt sich aus der Kombination der Anzahl der Drehorte, der vereinbarten Filmlänge und der Anzahl und organisatorischen Planung der Interviews. Maßgeblich ist die hieraus resultierende tatsächliche Produktionsstruktur.
Drehorte
(7) Jeder Drehort entspricht grundsätzlich einem eigenständigen Drehtag.
(8) Als separater Drehort gilt jeder räumlich oder organisatorisch getrennte Ort, der eine eigene Anfahrt und ein eigenständiges Setup erfordert.
(9) Die Anzahl der Drehorte bildet die Mindestanzahl der Drehtage.
(10) Die Gesamtanzahl der Drehtage kann diesen Wert nicht unterschreiten.
Filmlänge
(11) Die vereinbarte Filmlänge wird in den erforderlichen Produktionsaufwand übersetzt und in Drehtage umgerechnet. Dabei entspricht eine Filmlänge von 1 bis 2 Minuten einem Drehtag, 3 bis 5 Minuten entsprechen zwei Drehtagen und ab 6 Minuten werden drei Drehtage angesetzt. Der erste Drehtag gilt als durch die Anzahl der Drehorte abgedeckt. Zusätzliche Drehtage entstehen nur, soweit die Filmlänge einen darüber hinausgehenden Produktionsaufwand erfordert. Die Postproduktion erfolgt auf Basis der finalen Filmlänge und wird mit 450,00 € pro fertiggestellter Filmminute berechnet.
Interviews
(12) Die Durchführung und Aufzeichnung von Interviews wird mit 750,00 € pro Interview berechnet. Darüber hinaus werden Interviews kapazitiv in den Drehtagebedarf einbezogen. Dabei gilt die Annahme, dass pro Drehtag in der Regel bis zu drei Interviews durchgeführt werden können. Ab dem vierten Interview entsteht zusätzlicher Produktionsaufwand, der weitere Drehtage erforderlich machen kann. Dieser Mehrbedarf wird wie folgt gestaffelt: Vier bis sechs Interviews führen zu einem zusätzlichen Drehtag, sieben bis neun Interviews zu zwei zusätzlichen Drehtagen, zehn bis zwölf Interviews zu drei zusätzlichen Drehtagen usw.
Organisatorische Planung der Interviews
(13) Ob und in welchem Umfang zusätzliche Interview-Drehtage entstehen, hängt von der organisatorischen Struktur der Interviews ab. Werden Interviews auf mehrere Drehorte verteilt, können vorhandene Drehtage den Interviewaufwand ganz oder teilweise aufnehmen, sodass zusätzliche Drehtage nur insoweit entstehen, wie eine Integration in bestehende Drehtage organisatorisch nicht möglich ist. Werden hingegen sämtliche Interviews an einem einzigen Drehort gebündelt, entstehen zusätzliche Drehtage unabhängig von der Anzahl weiterer Drehorte, da eine Verteilung des Aufwands nicht erfolgt. Werden bis zu fünf Interviews an einem festen Drehort durchgeführt, wird dieser Interviewblock gesondert betrachtet; darüber hinausgehende Interviews können auf weitere Drehorte verteilt und entsprechend in bestehende Drehtage integriert werden.
Exklusivität von Interview-Drehtagen („Betrieb“)
(14) Drehtage, die Interviews gewidmet sind, stehen nicht für zusätzliche szenische Dreharbeiten zur Verfügung. Dies bedeutet insbesondere: Auch wenn rechnerisch ausreichend Drehtage durch die Anzahl der Drehorte vorhanden sind, können durch Interviews zusätzliche Drehtage entstehen, da diese Tage nicht gleichzeitig für die Herstellung weiterer Filmlänge genutzt werden können.
(15) Diese Regelung ist produktspezifisch und gilt ausschließlich für das Format „Betrieb“.
Gesamtermittlung der Drehtage
(16) Die Gesamtanzahl der Drehtage ergibt sich aus der Summe der einzelnen Kalkulationskomponenten. Maßgeblich ist zunächst die Anzahl der Drehorte, da jeder Drehort mindestens einen Drehtag erfordert. Hinzu kommen zusätzliche Drehtage, die sich aus der vereinbarten Filmlänge ergeben, soweit der Produktionsaufwand den durch die Drehorte bereits abgedeckten Zeitraum überschreitet. Zusätzlich werden Drehtage berücksichtigt, die durch Interviews notwendig werden, abhängig von deren Anzahl und der organisatorischen Planung. Die organisatorische Struktur der Interviews bestimmt, ob diese Mehrtage ganz, teilweise oder gar nicht auf bestehende Drehtage angerechnet werden können. Die nach diesen Regeln ermittelte Anzahl der Drehtage bildet die Grundlage für die weitere Kalkulation der Vergütung.
Gesamtvergütung
(17) Die Gesamtvergütung der Produktion setzt sich aus den einzelnen Honorarbestandteilen zusammen. Dazu gehören zunächst die Grundgebühr in Höhe von 1.500,00 €, welche die technische Ausstattung sowie sämtliche Vorarbeiten umfasst, und die Musikpauschale in Höhe von 350,00 €, die für das Format „Betrieb“ obligatorisch ist. Hinzu kommen die Kosten für die Drehtage, die mit jeweils 850,00 € pro Drehtag berechnet werden, sowie die Honorare für Interviews, die mit 750,00 € pro Interview veranschlagt werden. Schließlich wird die Postproduktion auf Basis der finalen Filmlänge abgerechnet, wobei pro fertiggestellter Filmminute 450,00 € berechnet werden. Maßgeblich für die Ermittlung der Gesamtvergütung ist die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte Struktur der Drehtage, Filmlänge und Interviewplanung.
CEO
(1) Für den CEO Portrait Premium Leadership Film gilt ein fest definiertes Honorarsystem, das auf einem Festpreismodell basiert. Grundlage der Preisgestaltung ist nicht der zeitliche Umfang einzelner Leistungen oder die Länge des fertigen Films, sondern die inhaltliche und visuelle Tiefe des jeweiligen Projekts und dessen strategische Wirkung.
(2) Der vollständige Text wird digital gespeichert und kann unter www.benjaminholz.com/honorarsysteme jederzeit eingesehen werden. Infos zum Datenschutz finden Sie unter www.benjaminholz.com/privacy
Formate
(3) Es stehen drei Formate zur Verfügung, die sich hinsichtlich Anzahl der Drehtage, Grad der visuellen Ausarbeitung und kontextueller Erweiterung unterscheiden.
(4) Das Format „Essential“ umfasst einen Drehtag und konzentriert sich auf ein reduziertes, in sich geschlossenes Premium-Interview. Der Fokus liegt ausschließlich auf der porträtierten Person und deren Entscheidungslogik in einem klar definierten Setting. Der Festpreis für dieses Format beträgt 4.200 €.
(5) Das Format „Context“ umfasst zwei Drehtage und erweitert das Interview um eine zusätzliche Ebene im realen Wirkungsraum der porträtierten Person. Dadurch wird Führung im konkreten Kontext sichtbar. Der Festpreis für dieses Format beträgt 7.200 €.
(6) Das Format „Signature“ umfasst drei Drehtage und beinhaltet über das Interview und den Wirkungsraum hinaus zusätzliche visuelle Ebenen und Erweiterungen. Ziel ist eine erhöhte atmosphärische Tiefe und eine stärkere Außenwirkung des Porträts. Der Festpreis für dieses Format beträgt 12.500 €.
(7) In sämtlichen Formaten ist die Erstellung eines Hauptfilms enthalten. Die finale Filmlänge ergibt sich aus der inhaltlichen Substanz des Gesprächs und der dramaturgischen Entwicklung im Schnitt und ist nicht Gegenstand einer festen Vereinbarung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Mindest- oder Maximallänge besteht nicht.
(8) Das Honorarsystem folgt bewusst keiner linearen Kalkulation nach Minuten, Interviews oder Einzelleistungen. Maßgeblich für die Preisgestaltung ist die strategische Tiefe des Projekts und dessen inhaltliche und visuelle Ausarbeitung. Die Wahl des Formats erfolgt daher nicht nach Budgetgesichtspunkten, sondern auf Basis der angestrebten Wirkung, der gewünschten Kontexttiefe und der strategischen Relevanz des Porträts.
Produktionsumfang
(9) Der Produktionsumfang umfasst in allen Formaten den Einsatz hochwertiger Film-, Licht- und Tontechnik sowie die vollständige Postproduktion. Diese beinhaltet insbesondere Sichtung, Schnitt, Sound Design, Color Grading, Tonmischung, Mastering und eine strukturierte Feedbackphase. Die finale Auslieferung erfolgt in den vereinbarten Formaten.
(10) Optional kann eine „Executive Positioning Session“ zum Preis von 1.500 € hinzugebucht werden. Diese beinhaltet eine vertiefte inhaltliche Vorbereitung vor dem Dreh, einschließlich der Schärfung von Narrativ und Positionierung, sowie einen persönlichen Vor-Ort-Termin zur Abstimmung von Interviewstrategie, dramaturgischen Schwerpunkten und visuellem Konzept.
(11) Darüber hinaus können zusätzliche Ausspielvarianten vereinbart werden. Eine kuratierte Kurzfassung des Hauptfilms mit einer Länge von ca. 60–90 Sekunden wird optional mit 750 € berechnet. Die Erstellung mehrerer strategischer Ausspielversionen mit unterschiedlicher inhaltlicher Gewichtung wird optional mit 1.200 € berechnet.
